Der Erhalt des gemeindlichen Vermögens durch kontinuierliche und bedarfsgerechte Investition ist ein Anliegen, das eine langfristig ausgerichtete Planung von Bedarfen und Prioritäten erfordert. Nach den Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen (22,9 Mio. Euro), den bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (18,2 Mio. Euro) ist das Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen (15,6 Mio. Euro) die drittgrößte Bilanzposition (Quelle: Jahresabschluss 2017).
Für die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen gibt es mit dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) in der Fortschreibung 2019 – 2024 eine solche langfristig ausgerichtete Planung. Für die Gebäude fehlt eine übergeordnete Instandhaltungs- und Flächenstrategie, z.B. für die Rathäuser, aber es gibt zumindest Prioritäten für Einzelsachverhalte, die z.B. die Investition in Schulen und Kindertagesstätten ermöglicht.
Für das Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen gibt es hingegen keine abgestimmte Planung. Allein der bilanzielle Wertverzehr i.H.v. 1,1 Mio. Euro von 16,7 Mio. Euro (31.12.2016) auf 15,6 Mio. Euro (31.12.2017) macht deutlich, dass dem Investitionsbedarf eine besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte.
Die GPA NRW beschreibt als Ergebnis der überörtlichen Prüfung, dass der Straßenzustand nicht bekannt sei, eine Inventur nicht durchgeführt wurde und empfohlen wird, neben der regelmäßigen Inventur, der Aktualisierung der Straßendatenbank und der Zustandsklassen auch die gezielte Reinvestition zu ermöglichen, um die Substanz zu erhalten.
Daher beantragen wir:
- Die Verwaltung beschreibt die Eckdaten und Konzepte zu gemeindeeigenen Straßen, Wegen und Plätzen. Hierzu zählen u.a. Flächen / Strecken, Inventur, Zustandsbewertung, bilanzielle Bewertung und Bewertungsmethoden, Unterhaltungsaufwand.
- Die Abhängigkeiten zwischen Kanalsanierungen und Straßensanierungen sind zu berücksichtigen.
- Die Verwaltung erstellt eine Prioritätenliste für Erhalt, Aus- und Neubau gemeindeeigener Straßen, Wege und Plätze.
- Die Verwaltung berichtet hierüber umgehend dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sowie dem Haupt- und Finanzausschuss. Die Prioritätenliste wird Gegenstand einer politischen Beschlussfassung.