CDU-Antrag zur Aussetzung der Benutzungsgebühr für Sporthallen und Sportplätze

10. 01.22

Der Gemeinderat hat 2017 eine Sportstättengebührensatzung, wonach Benutzungsgebühren für Sporthallen und Sportplätze, die von der Gemeinde unterhalten werden, erhoben werden. Dies sind:

  • Sporthalle Bruckhauser Straße                 
  • Turnhalle Schulzentrum Grefrath              
  • Turnhalle Schule Oedt                               
  • Sportplatz Oedt                                         
  • Sportplatz „Auf dem Heidefeld“
  • Tennisclub Grefrath
  • Tennisclub Oedt
  • Hundesportplatz Grefrath
  • Hundesportplatz Oedt
  • Kanuwanderclub
  • Reiterverein Graf Holk

Die Einführung der Sportstättenbenutzungsgebühren war seinerzeit notwendig, weil die Gemeinde Grefrath im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) alle Spielräume zur Ausgabensenkung und Einnahmensteigerung nutzen musste und auch die Kommunalaufsicht die Einführung von Sportstättennutzungsgebühren eingefordert hatte. Die CDU-Fraktion hatte der Einführung daher zugestimmt.

Zwischenzeitlich konnte die Gemeinde das Haushaltssicherungskonzept verlassen. Die zurückgewonnenen Gestaltungsspielräume werden genutzt, um die Zukunftsaufgaben in den investiven Bereichen Bauen, Schule und Kitas, Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klimaschutz und Landesgartenschau anzupacken. Zudem ist es wichtig, gefasste Beschlüsse laufend kritisch zu prüfen. Die Begründung für die Einführung der Sportstättenbenutzungsgebühr ist mit dem Wegfall des Haushaltssicherungskonzeptes entfallen.

In Zeiten der Corona-Pandemie konnten die Vereine die Sportstätten, wenn überhaupt, nur eingeschränkt nutzen. Dies führte in den vergangenen fast zwei Jahren zu vielen Verwerfungen in den Vereinen, mitunter auch zu schwindenden Mitgliederzahlen. Die Sportvereine unserer Gemeinde sind von zentraler Bedeutung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, die in der Corona-Pandemie stark eingeschränkt wurden. Wir halten es für wichtig, dass den Vereinen auch finanzielle Spielräume gegeben wird, damit zum Ende bzw. nach der Pandemie sportliche Angebote wieder etabliert werden können.

Vor diesem Hintergrund haben wir beantragt, die Erhebung der Sportstättenbenutzungsgebühr ab dem Jahr 2022 unbefristet auszusetzen.