Zur nächsten Sitzung des Gemeinderates haben wir den Antrag gestellt, für die kommende Wahlperiode ab Herbst 2025 über eine Verkleinerung des Gemeinderates zu entscheiden. Es besteht die Möglichkeit, dass der nächste Rat größer als die aktuell 32 Mitglieder werden muss, wenn Überhang- und Ausgleichsmandate notwendig werden. Daher möchten wir die gesetzliche Möglichkeit der Verkleinerung nutzen und von 32 auf 28 Sitze verkleinern.
Die Thematik ist recht komplex und wird in unserem Antrag erläutert.
Mit der Anzahl der Ratsmitglieder sind auch Kosten für den Gemeindehaushalt verbunden (Aufwandsentschädigung), die bei einer Verkleinerung des Rates leicht sinken. Dieser Entlastungseffekt ist nicht ursächlich für diesen Antrag, soll aber nicht unerwähnt bleiben.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass unter den Parteien und Fraktionen unterschiedliche Sichtweisen zur Größe des Rates bestehen, weil hiermit unter Umständen Sitzverluste verbunden sein könnten. Da die Wahlergebnisse der Grefrather Kommunalwahl 2025 nicht abschätzbar sind und zudem noch rund eineinhalb Jahre in der Zukunft liegen, erfolgt dieser Antrag explizit ohne parteipolitisches Kalkül und allein um eine Vergrößerung des Rates zu vermeiden. Es soll sichergestellt werden, dass zur Kommunalwahl 2025 und bis zum Ende der Legislaturperiode in 2030 jederzeit und in jeder Partei ausreichend qualifizierte Ratsmitglieder bereitstehen, um die Belange der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grefrather kundig zu vertreten.