Durch die Zunahme von Wetterextremen (Hochwasser, Starkregen, Sturm etc.), die Gefahr vom Stromausfällen und neuen Bedrohungen (Cyberangriffe, Terror) ergibt sich auch für die Kommunen Handlungsbedarf in der Krisenprävention. Um die Sicherheit der Bürger weiterhin bestmöglich zu gewährleisten, sind für die Krisenvorsorge weitergehende Maßnahmen als bisher notwendig.
Zu einem effektiven und effizienten Krisenmanagement gehört die Schaffung von konzeptionellen, organisatorischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen, die eine schnellstmögliche Zurückführung einer eingetretenen außergewöhnlichen Situation in den Normalzustand unterstützen. Dabei liegt der Kern der Krisenbewältigung auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte.
„Unbeschadet der gesetzlichen Zuständigkeit der Kreise sind für unvorhergesehene Ereignisse Arbeits-, Informations- und Kommunikationsstrukturen zwischen Kreis und kreisangehörigen Gemeinden abzustimmen. Für unvorhergesehene Ereignisse bei kreisangehörigen Kommunen empfiehlt sich dort die Einrichtung von funktionsfähigen Stäben für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) zwecks Zusammenarbeit mit dem Krisenstab des zuständigen Kreises im Schadensfall.“[1]
Mit dem Haushalt 2019 hat der Rat der Gemeinde Grefrath finanzielle Mittel zur Ausstattung eines SAE bereitgestellt und damit auch das politische Signal zur Bildung des Stabes gesetzt. Andere Kommunen im Kreis Viersen haben bereits SAE gebildet und mit qualifiziertem Personal besetzt.
Zur Beantwortung in der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses haben wir um Aufnahme eines Tagesordnungspunktes gebeten und stellen in diesem Zusammenhang folgende Anfragen an die Verwaltung:
- Wie ist der aktuelle Stand zur Bildung eines Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Gemeinde Grefrath? (Zusammensetzung, Prozesse, Übungen, Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Hilfsorganisationen wie DRK etc.)
- Wie wurden die bereitgestellten finanziellen Mittel zur Ausstattung eines Stabes für außergewöhnliche Ereignisse der Gemeinde Grefrath konkret eingesetzt oder wie sollen diese noch eingesetzt werden?
- Welche Gefahrenabwehrmaßnahmen wurden in den Jahren 2018 und 2019 zwischen Kreis und Gemeinde abgestimmt?
- Welche Abstimmungen zu Gefahrenabwehrmaßnahmen sind zwischen Kreis und Gemeinde im Jahr 2020 geplant?
Antrag ‚Sachstand SAE‘ (PDF, 133 KB)
[1] Ziff. 2.5, Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen, Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 26. September 2016
Bildquelle: Von Olaf2 – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1599889