10. 11.19

Einrichtung eines Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE)

Durch die Zunahme von Wetterextremen (Hochwasser, Starkregen, Sturm etc.), die Gefahr vom Stromausfällen und neuen Bedrohungen (Cyberangriffe, Terror) ergibt sich auch für die Kommunen Handlungsbedarf in der Krisenprävention. Um die Sicherheit der Bürger weiterhin bestmöglich zu gewährleisten, sind für die Krisenvorsorge weitergehende Maßnahmen als bisher notwendig. Zu einem effektiven und effizienten Krisenmanagement gehört die Schaffung von konzeptionellen, organisatorischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen, die eine schnellstmögliche Zurückführung einer eingetretenen außergewöhnlichen Situation in den Normalzustand unterstützen. Dabei liegt der Kern der Krisenbewältigung auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte. „Unbeschadet der gesetzlichen Zuständigkeit der Kreise sind für unvorhergesehene Ereignisse Arbeits-, Informations- und Kommunikationsstrukturen zwischen Kreis und kreisangehörigen Gemeinden abzustimmen. Für unvorhergesehene Ereignisse bei kreisangehörigen Kommunen empfiehlt sich dort die Einrichtung von funktionsfähigen Stäben für

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