10. 01.22

CDU-Antrag zur Aussetzung der Benutzungsgebühr für Sporthallen und Sportplätze...

Der Gemeinderat hat 2017 eine Sportstättengebührensatzung, wonach Benutzungsgebühren für Sporthallen und Sportplätze, die von der Gemeinde unterhalten werden, erhoben werden. Dies sind: Sporthalle Bruckhauser Straße                  Turnhalle Schulzentrum Grefrath               Turnhalle Schule Oedt                                Sportplatz Oedt                                          Sportplatz „Auf dem Heidefeld“ Tennisclub Grefrath Tennisclub Oedt Hundesportplatz Grefrath Hundesportplatz Oedt Kanuwanderclub Reiterverein Graf Holk Die Einführung der Sportstättenbenutzungsgebühren war seinerzeit notwendig, weil die Gemeinde Grefrath im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) alle Spielräume zur Ausgabensenkung und Einnahmensteigerung nutzen musste und auch die Kommunalaufsicht die Einführung von Sportstättennutzungsgebühren eingefordert hatte. Die CDU-Fraktion hatte der Einführung daher zugestimmt. Zwischenzeitlich konnte die Gemeinde das Haushaltssicherungskonzept verlassen. Die zurückgewonnenen Gestaltungsspielräume werden genutzt, um die Zukunftsaufgaben in den investiven Bereichen

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